Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir möchten, dass alle unsere Website und den Bereich nach der Anmeldung gut nutzen können, auch mit einer Sehbehinderung, mit Screenreader, nur mit der Tastatur oder auf einem kleinen Bildschirm.
Was wir dafür tun
- Die Seiten folgen den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG 2.1, Stufe AA), soweit es uns möglich ist: Überschriften und Listen sind ausgezeichnet, Formularfelder beschriftet, Fehlermeldungen werden vorgelesen.
- Alles lässt sich mit der Tastatur bedienen; der Fokus ist immer deutlich sichtbar.
- Schrift und Hintergrund haben genug Kontrast, in heller wie dunkler Darstellung. Knöpfe und Felder sind groß genug für Finger und zitternde Hände.
- Unter Darstellung anpassen (unten auf jeder Seite) stellst du größere Schrift, hohen Kontrast, „Keine Bewegung“ und unterstrichene Links ein; hell oder dunkel ebenso.
- Bilder haben eine Beschreibung für Menschen, die sie nicht sehen können. Videos und Karten von YouTube, Vimeo und OpenStreetMap laden erst nach einem Klick.
Was noch nicht barrierefrei ist
- Einige ältere PDF-Dokumente in den Downloads haben noch keine Textebene; wir ersetzen sie nach und nach.
- Eingebettete Videos und Karten anderer Anbieter können wir nicht anpassen.
Stand dieser Erklärung
Diese Erklärung haben wir am 03.10.2026 selbst erstellt, auf Grundlage einer eigenen Prüfung.
Barrieren melden
Ist dir etwas aufgefallen, das du nicht oder nur schwer nutzen kannst? Schreib uns an kontakt@beispielverein.test oder rufe an unter 01234 56789-0. Wir antworten innerhalb von 14 Tagen.
Durchsetzung
Antworten wir nicht oder nicht zufriedenstellend, kannst du dich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde für Barrierefreiheit wenden: die Marktüberwachungsbehörde des Landes, Behördenweg 2, 12345 Musterstadt.
Stand: 04.10.2026